
Erfolgreicher war das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 1 U 128/ 22) in der Berufung, nachdem das Landgericht Trier (Az.: 4 O 278/21) die Klage eines Nutzers abgewiesen hatte, der durch Betrug seitens eines Online-Casinos geschädigt worden war. Gegen welches deutsche Gesetz wurde dabei verstoßen?
Glücksspielanbieter mit Strafe belegt
Der Beklagte, der Online-Glücksspieldienste anbietet, wurde vom Oberlandesgericht verurteilt, an den Kläger 10.845,59 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 25. Januar 2022 zu erstatten.
Das Oberlandesgericht unterstützt den in § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankerten Anspruch auf einen Schadensersatz. Dieser bleibt auch dann bestehen, wenn der ursprüngliche Rechtsgrund für das Geschäft später als ungültig angesehen wird oder der geplante Erfolg der Dienstleistung nicht eintritt.
Es gibt Fälle, in denen eine Person etwas von einer anderen erhält, obwohl es keine gültige Rechtfertigung für die betreffende Vermögensübertragung gibt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich ein von zwei Parteien geschlossener Vertrag später als nichtig erweist.
Die vertraglichen Leistungen der Parteien sind zurückzugewähren, wenn sie bereits erbracht worden sind. In bestimmten Situationen ist das Bereicherungsrecht, das in den §§ 812 bis 822 BGB geregelt ist, anwendbar.
„Das Oberlandesgericht Koblenz hob das Urteil des Landgerichts Trier auf und sprach dem Betrugsopfer eine Entschädigung von fast 11.000 € zu.“
Öffentliches Glücksspiel untersagt
Nach § 4 Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags ist das öffentliche Glücksspiel im Internet bis zum 30. Juni 2021 verboten. Online-Glücksspiele sind in Deutschland nach dem Glücksspielstaatsvertrag nur dann erlaubt, wenn der Anbieter selbst über eine deutsche Lizenz verfügt; dies ist erst seit dem 1. Juli 2021 der Fall. Daraus ergibt sich eine laufende Rechtsangelegenheit. Wer bis dahin Geld beim Spielen bei einem Casino-Anbieter verloren hat, kann auf jeden Fall Ansprüche geltend machen, so Mönchengladbachs Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwälte GmbH. Die Kanzlei konzentriert sich neben der Betreuung von Geschädigten von Emissionsskandalen ganz auf Fragen des Anleger- und Verbraucherschutzes und zeichnet sich durch die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Kunden gegen Online-Casinos aus.

Schadensersatzansprüche des Klägers
Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont, dass § 812 BGB die Grundlage für den Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm in die Online-Glücksspielbranche investierten Gelder ist. Die Herausgabe der verlorenen Beträge in Form einer Wette ist einfach, denn im Endeffekt handelt es sich um einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), weil der Vertrag über die Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund des Verstoßes gegen den geltenden Staatsvertrag unwirksam war.
Danach ist es verboten, öffentliche Lotteriespiele online zu planen und zu veranstalten. Man schätzt, dass es in Deutschland zwischen 30 und 50 solcher Online-Casinos gibt.
Der Angeklagte versuchte mit einer raffinierten Täuschung, das Urteil des Obersten Landesgerichts zu umgehen. Er räumte ein, dass er nur 15 % der Verluste habe einziehen können und dass nach maltesischem Recht der Rest auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden müsse, um die Haftung für die Gewinne sicherzustellen. Der Richter ließ sich davon nicht überzeugen.