Als die GGL den Glücksspielunternehmen die Erlaubnis erteilte, Online-Glücksspiele anzubieten, geschah dies durch Genehmigungen, die Bestimmungen enthielten, wodurch die Tätigkeit der Betreiber, insbesondere die Werbung, eingeschränkt werden sollte.
Oberverwaltungsgericht steht hinter GGL
Die Glücksspielunternehmen haben vor dem Verwaltungsgericht Halle, dem Sitz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, die Aussetzung der Regelungen beantragt, weil die Behörde die Anordnung des Sofortvollzugs nicht ausreichend begründet habe.
Auf Antrag der GGL hob das Gericht in Sachsen-Anhalt dieses Urteil auf und stellte fest, dass die meisten der beanstandeten Nebenbestimmungen nach einer summarischen Prüfung rechtmäßig gewesen seien.
Konkret billigte das Gericht Beschränkungen für Infomercials, Affiliate-Werbung durch Streamer und Partner, die für nicht lizenzierte Seiten werben. Die Regelungen seien notwendig, um die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags zu erfüllen, zu denen die Bekämpfung von Suchtgefahren und der Jugendschutz gehören, so das Gericht.
Die GGL hat bei der Eindämmung des illegalen Glücksspiels ebenso wie bei der des legalen Glücksspiels Erfolge zu verzeichnen. Der Erlaubnisvorbehalt ist europarechtlich vertretbar, weil er den legitimen Zwecken des Jugend- und Spielerschutzes sowie der unionsrechtlichen Kriminalprävention dient.
„Öffentliches Glücksspiel ist in Deutschland ohne Erlaubnis verboten und kann nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 untersagt werden.“
Verfahren gegen Werbung gewonnen
Im Mai hat die GGL auch in einem Rechtsstreit über Affiliate-Werbung gesiegt. Das Gericht kam damals zu dem Schluss, dass die GGL einen Glücksspielanbieter bestrafen kann, der „zielgerichtet“ für seine Dienste auf einer Internetseite wirbt, die auch auf nicht genehmigte Angebote weiter verweist.
Das Gericht bestätigte eine Verordnung der GGL, die besagt, dass Partner, die eine Verknüpfung zu illegalen Glücksspielseiten herstellen, als Werbung für diese illegalen Aktivitäten gelten. Das Gericht stellte eindeutig fest, dass dies „unvereinbar“ mit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2021 sei, mit dem die derzeitige Regulierungsstruktur in Deutschland festgelegt wurde.
Laut Geschäftsführer Ronald Benter seien diese Werbebeschränkungen sehr sinnvoll und gerechtfertigt, da die GGL das Angebot seriöser Anbieter ständig überprüfe und bei Verstößen harte Strafen verhänge.Der Widerruf der Konzession bei wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages ist eine schwerwiegende Maßnahme, die nicht umgangen werden sollte.
Warum die GGL gegründet wurde
Das Glücksspielkollegium, das Entscheidungsgremium der Bundesländer bei der Ausgestaltung des bundesweiten Glücksspielrechts, hat am 13. Dezember letzten Jahres zum letzten Mal getagt. Die Mitglieder des Gremiums übergaben symbolisch Akten an die GGL und übertrugen damit die Zuständigkeit für die Regulierung des Online-Glücksspielmarktes an die Behörde in der Saalstadt.
Die GGL wurde durch den Staatsvertrag gegründet und ist seit dem 1. Januar 2023 für alle Bereiche der Glücksspielregulierung zuständig, nachdem sie am 1. Juli 2022 das Mandat zur Überwachung des nicht lizenzierten Glücksspiels übernommen hatte. Zuvor war die Glücksspielkontrolle in Deutschland in der Verantwortung zahlreicher Landesministerien.
Infolgedessen wurden der neu ermächtigten Aufsichtsbehörde Zuständigkeiten aus mehreren Bundesländern übertragen. Sachsen-Anhalt verzichtet auf die Zuständigkeit für Online-Poker und virtuelle Spielautomaten, Hessen auf die für Sport- und Pferdewetten, Rheinland-Pfalz auf die Lotterien zu gemeinnützigen Zwecken, Hamburg auf die gewerblichen Lotterien und Niedersachsen auf die Vermittlung von Lotterien.